FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Die ärztliche Heilmittelverordnung
  • Ihre Versichertenkarte
  • Für die Behandlung relevante medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Befunde, Röntgen, MRT, CT-Bilder)
  • Bequeme/sportliche Kleidung
  • Ein großes Handtuch

Die Dauer Ihrer Behandlung ist abhängig von dem verordneten Heilmittel. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben einen Richtwert an Behandlungszeit festgelegt. Die Regelbehandlungszeit kann zwischen 15-60 Minuten je nach Heilmittel auf Ihrer Verordnung variieren. Wir bitten Sie, zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis etwa 10 Minuten früher zu erscheinen, um nötige administrative Punkte vorab in Ruhe klären zu können.

Wir bitten Sie darum einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte, nicht eingehaltene oder verpasste Termine mit einer Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
  • Prüfung der Heilmittelverordnung
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind wir als Heilmittelerbringer verpflichtet, Ihre Heilmittelverordnung im Hinblick auf die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen. (Anlage 3a zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung).
    Trifft einer oder mehrerer der o.g. Punkte nicht zu, kann eine Behandlung nicht begonnen werden. Um eine Verzögerung des Behandlungsbeginns zu vermeiden, bitten wir Sie uns Ihre Heilmittelverordnung vor Behandlungsbeginn entweder persönlich oder per E-Mail zukommen zu lassen.
  • Beginn der Behandlung
    Mit der Behandlung muss in der Regel spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung begonnen werden, da diese sonst ihre Gültigkeit verliert. Sollte auf Ihrer Heilmittelverordnung der Punkt „Dringlicher Behandlungsbedarf“ markiert sein, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
  • Hausbesuch
    Sollte eine medizinische Notwendigkeit für einen Hausbesuch bestehen, muss dies auf der Heilmittelverordnung angekreuzt/ vermerkt sein.
  • Verordnungsgebühr
    Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtet Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlung, die in vollständiger Höhe von uns an die gesetzliche Krankenversicherung abgetreten werden muss, setzt sich aus einer Pauschale von 10 Euro plus einer 10%-igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung zusammen. Die Zuzahlung muss bereits zu Beginn der ersten Behandlung geleistet werden. Die Zahlung kann vorab per Überweisung, in der Praxis per EC-Karte oder in bar erfolgen.
  • Verlängerung der Behandlungszeit
    Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für jede physiotherapeutische Behandlung eine Regelbehandlungszeit vor. Mit dem Tarif PhysioPlus können Sie Ihre individuelle Regelbehandlungszeit um 10 Minuten auf Selbstzahlerbasis verlängern. Sprechen Sie uns gerne an.

Für Therapeut:innen der Heilmittelbranche besteht keine amtliche Gebührenordnung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in diesem Fall gemäß § 630a vor, dass Leistungserbringer und Patient:innen die Honorarhöhe miteinander im Behandlungsvertrag vereinbaren.

Wir orientieren uns bei der Honorargestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis und Patient:innen regelt nicht die Erstattungsdetails zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung. Es ist abhängig von Ihrem Versicherungstarif welchen Anteil des vereinbarten Honorars Ihre PKV erstatten wird und in welchem Umfang Sie einen Eigenanteil übernehmen müssen.

Für Therapeut:innen der Heilmittelbranche besteht keine amtliche Gebührenordnung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in diesem Fall gemäß § 630a vor, dass Leistungserbringer und Patient:innen die Honorarhöhe miteinander im Behandlungsvertrag vereinbaren.

Wir orientieren uns bei der Honorargestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Zwischen Praxis und Patient:innen wird vor Behandlungsbeginn immer ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Behandlungsvertrag beinhaltet u.a. folgende Aspekte:

  1. Aufklärung zur Behandlung und Einwilligung des/der Patient:in zur Behandlung
  2. Honorarvereinbarung bei PKV und Selbstzahlern
  3. Ausfallregelung

An der Praxis stehen zahlreiche Fahrradstellplätze sowie einige wenige kostenlose PKW-Parkplätze zur Verfügung.