Die Dauer Ihrer Behandlung ist abhängig von dem verordneten Heilmittel. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben einen Richtwert an Behandlungszeit festgelegt. Die Regelbehandlungszeit kann zwischen 15-60 Minuten je nach Heilmittel auf Ihrer Verordnung variieren. Wir bitten Sie, zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis etwa 10 Minuten früher zu erscheinen, um nötige administrative Punkte vorab in Ruhe klären zu können.
Wir bitten Sie darum einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte, nicht eingehaltene oder verpasste Termine mit einer Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Für Therapeut:innen der Heilmittelbranche besteht keine amtliche Gebührenordnung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in diesem Fall gemäß § 630a vor, dass Leistungserbringer und Patient:innen die Honorarhöhe miteinander im Behandlungsvertrag vereinbaren.
Wir orientieren uns bei der Honorargestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis und Patient:innen regelt nicht die Erstattungsdetails zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung. Es ist abhängig von Ihrem Versicherungstarif welchen Anteil des vereinbarten Honorars Ihre PKV erstatten wird und in welchem Umfang Sie einen Eigenanteil übernehmen müssen.
Für Therapeut:innen der Heilmittelbranche besteht keine amtliche Gebührenordnung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in diesem Fall gemäß § 630a vor, dass Leistungserbringer und Patient:innen die Honorarhöhe miteinander im Behandlungsvertrag vereinbaren.
Wir orientieren uns bei der Honorargestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Zwischen Praxis und Patient:innen wird vor Behandlungsbeginn immer ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Behandlungsvertrag beinhaltet u.a. folgende Aspekte:
An der Praxis stehen zahlreiche Fahrradstellplätze sowie einige wenige kostenlose PKW-Parkplätze zur Verfügung.