Wichtige Informationen zum Thema Zuzahlung/Rezeptgebühren

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Verordnung für Physiotherapie erhalten haben, fallen in den meisten Fällen Rezeptgebühren an, die Sie als Patient:in selbst leisten müssen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Verordnung für Physiotherapie erhalten haben, fallen in den meisten Fällen Rezeptgebühren an, die Sie als Patient:in selbst leisten müssen.

Warum gibt es diese Gebühren? 

Die Zuzahlungen dienen dazu, die Gesundheitskosten gerecht zu verteilen und sollen gleichzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit medizinischen Leistungen fördern. 

Wichtig: diese Gebühren sind nicht von uns als Praxis, sondern von den gesetzlichen Krankenkassen berechnet und festgelegt und sind laut Gesetzgeber zu Beginn bzw. unmittelbar nach Beginn der Therapie zu zahlen.

Die Zuzahlungsbeträge setzen sich dabei aus einer pauschalen Verwaltungsgebühr von 10 € pro Rezept und 10 % des Rezeptwertes zusammen. Der Gesamtbetrag ist demnach abhängig von der Anzahl und dem Heilmittel.

Zuzahlungsbefreiung:

Manche Patient:innen (z.B. chronisch Kranke, unter 18-jährige) können von Zuzahlungen befreit werden. Hierzu benötigen Sie eine Befreiungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse.

 

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